In Österreich hat der Verein für Konsumentschutz (VKI) gegen Danone aufgrund der Aufmachung des Joghurts „Oikos Greek“ eine Unterlassungsklage eingebracht. Der VKI war der Ansicht, dass dieser Joghurt wegen seiner Gestaltung suggeriere, dass er aus Griechenland kommt. Danone hielt dagegen, dass der Zusatz auf der Verpackung „Joghurt nach griechischer Art“ eindeutig erkläre, dass es nicht in Griechenland produziert wird. Produziert wird Oikos Greek – der in einer blau-weißen Verpackung auf der antike Säulen abgebildet sind – in Deutschland. Der Produktname ist in griechischer Schrift gehalten. Diese Punkte beurteilte das OLG als irreführende Aufmachen. Der Joghurt vermittelte den Anschein, dass das Produkt tatsächlich aus Griechenland stamme. Der Zusatz „Joghurt nach griechischer Art“ in drei Sprachen reiche nicht aus, eine Irreführung zu verhindern. Bei griechischem Joghurt handle es sich um ein landestypisches Produkt, welches laut VKI bevorzugt in Griechenland hergestellt wird.
Foto: Danone
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