Trotz Bedenken haben die Milchliefergemeinschaften von Zott einen neuen Milchkaufvertrag unterschrieben. Darin wird zwischen Laufstall- und Anbindehaltung unterschieden. Sofern der Handel keine Milch aus der Anbindehaltung mehr annimmt, wird in dem Vertrag auf eine getrennte Abholung der Milchsorten verwiesen.
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