Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wurde heute ein Antrag zur Beibehaltung der 2022 auslaufenden (Steuer-)Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft abgelehnt [Tarifglättungsvorschrift des § 32c EstG]. Gegen den Antrag der AfD stimmten alle anderen Fraktionen. CDU und SPD hatten die Regelung erst 2020 ins Leben gerufen. Sie besagt, dass Landwirte sich zwischen dem Steuer-Regeltarif und einem für sie gegebenenfalls günstigeren Sondertarif bei der Einkommensteuer entscheiden können. Dies kann als Instrument für landwirtschaftliches Risikomanagements dienen und Landwirten ein höheres Einkommen bringen.

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